Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat ein Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung herausgegeben. Auf folgende Punkte wird im Merkblatt näher eingegangen:

  • Einzelaufzeichnungspflicht
  • Ausnahmeregelungen bei nicht aufrüstbaren Registrierkassen
  • Einsatz offener Ladenkassen
  • Datenzugriffsrecht
  • Folgen von Mängeln

Das Merkblatt finden Sie hier: Kassenbuchführung

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