



Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat ein Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung herausgegeben. Auf folgende Punkte wird im Merkblatt näher eingegangen:
- Einzelaufzeichnungspflicht
- Ausnahmeregelungen bei nicht aufrüstbaren Registrierkassen
- Einsatz offener Ladenkassen
- Datenzugriffsrecht
- Folgen von Mängeln
Das Merkblatt finden Sie hier: Kassenbuchführung